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Der große Bluff der privaten Banken und Versicherungen

Als im Februar 2003 die Crème de la crème des privaten deutschen Banken-, Wirtschafts- und Versicherungswesens heimlich zum Kanzler schlich, hätte man meinen können, dass an jenem Tag der Schlussakkord eines Liedes gespielt würde, das die Vernichtung gewaltiger finanzieller Mittel zum Inhalt gehabt hatte. Denn es war Unvorstellbares geschehen: Die bis dahin geltenden Lehrbeispiele für falsche Wirtschafts- und Finanztheorien hatten ihren Bankrott erlebt.

Es ist im Rückblick unbegreiflich, dass mit den Erkenntnissen von heute jener Schleichgang der Bosse damals von den Medien totgeschwiegen und der gesamte Vorgang zur Nullnummer einer möglicherweise heilsamen Diskussionen geworden ist. Die sagenhaft hohen finanziellen Verluste der derzeitigen Finanzmarktkrise hätte vermieden werden können. Aber vielleicht wegen der explosiven Kraft des Unvorstellbaren und des sich anbahnenden Niedergangs des neoliberalen Kapitalismus blieben die ansonsten so rührigen Märchenerzähler der Nation, die Medien, seltsam stumm. Jene Bosse der Wirtschaft und Finanzen, denen sich die Märchenerzähler der westlichen Nationen in den vergangenen zwanzig Jahren so schamlos und unverfroren angedient und deren falsche Theorien sie ebenso unerschütterlich wie unermüdlich verbreitet und verstärkt hatten, mussten offen gestehen: Sie hätten sich selbst und den Großteil all derer ruiniert, die ihnen vertraut hatten. Sie hätten sich zum Ersten an den Börsen der Welt verspekuliert. Zum Zweiten hätten sie ihren Börsenanalysten vertraut. Ein Fehler! Leider. Ja. Und schade. Aber nun müssten sie den Kanzler – Schröder hieß der Kerl – bitten, doch all jene faulen Kredite und Spekulationen, denen sie aufgesessen waren, zu sozialisieren, damit sie, die doch so sehr hintergangen worden seien, nun wieder ordentlich arbeiten könnten. Das sei nicht neu. Im Schweden und Amerika hätten sie das auch so gemacht. – Fünf Milliarden Euro! 5.000.000.000 Euro hat ihnen der mediokre Kanzler – Gerhard Schröder hieß der Kerl – ohne mit der Wimper zu zucken über den runden Tisch geschoben. Sozialisierung privater Verluste nennt man das. Verlustsozialisierung! Nicht das letzte Mal.

Man könnte denken, dass damit das unverantwortliche und zerstörerische Spiel der privaten Banken und Versicherer sein Ende  gefunden hätte. Doch weit gefehlt! Der Kanzler hatte ihre Arbeitsweise durch sein Tun leichtfertig begünstigt. Er hatte ihrer „Arbeitsweise“ kein Basta! entgegengeschleudert. Vielmehr förderte der Genosse der Bosse das schmutzige Spiel. Er sah nicht – oder wollte nicht sehen – dass die Arbeitsweise der „Bettler“ genau jene Arbeitsweise ist, die Begünstigungen, Betrug, Bestechung, geheimen Absprachen, Korruption und der Umleitung von öffentlichen Mitteln in private Taschen Tür und Tor öffnet. Es ist die Arbeitsweise, die Plünderer generiert – d.h. Führungskräfte, die maximalen persönlichen Gewinn aus den Unternehmen ziehen, deren Leitung ihnen anvertraut wurde. Anstatt die Gier zu brechen, entfesselte Schröder sie. Von nun an vernichtete die korrupte Gier in rasender Hast die demokratischen und sozialen Grundlagen unseres Staates. Die jetzige Krise an den Finanzmärkten ist bloß ein Teil dieses Niedergangs, nicht sein Ende.

Viele hätten das wissen können. Aber nur wenige wussten es. Am blindesten aber waren unter den Blinden die Medien. Denn trotzdem! Der große Bluff der privaten Banken und Versicherer – es ist irreführend und unredlich, nur die öffentlich-rechtlichen zu nennen – setzt mit bleichem Grinsen sein zerstörendes Spielchen fort.

Weil rund neunzig Prozent der Bundesbürgerinnen und –bürger Alterssicherung aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) erhalten oder erwarten und eben so viele in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV) zu Hause sind, richtet sich die Gier auf sie. Die neoliberalen Zocker wollen ran ans große Geld. Notfalls mit allen Mitteln. Deshalb schüren sie die Angst der Menschen. In großangelegten Kampagnen, unterstützt von selbsternannten Experten, sogenannten Wissenschaftlern und irregeleiteten Publizisten in den Wirtschaftsredaktionen der Medien, reden sie die größte Errungenschaft der Nachkriegsdeutschen, die umlagefinanzierten solidarischen Versicherungssysteme, in Grund und Boden. Sie schüren die Angst der Menschen und belügen sie ohne Skrupel. Sie machen den Menschen weis, durch die solidarische Absicherung im Alter und in Krankheit kein ausreichendes Einkommen zu haben. Der Ausweg, den sie anbieten, heißt Kapitalstockfinanzierung, heißt kapitalstock-finanzierte Rente, heißt private Absicherung gegen Krankheit und Alter. Wer ihren Versprechen folgt, wird später böse auf die Nase fallen.

Denn die umlagefinanzierte solidarische Renten-, Krankheits-, Pflege- und Altersabsicherung ist gegenüber der privaten Absicherung der alleinige Königsweg. In der Realität wird man nämlich davon ausgehen müssen, dass das private Sparen für die Altersvorsorge und die Krankenabsicherung den gesamten Sparprozess gesellschaftsweit beeinflussen wird. So ganz nebenher wirkt der Anstieg der Lebenserwartung zusätzlich auf den gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Prozess. Als 1957 die solidarische Rente unter dem Motto des Mackenrothschensatzes und auf der Basis des Umlageverfahrens eingeführt wurde, wurden die Menschen im Mittel 57 Jahre alt. Im Jahre 2008 werden sie im Durchschnitt 80 und leben somit rund 23 Jahre länger. Dieser Zugewinn an Lebenszeit ist von der Gesellschaft bisher weder kreativ noch konstruktiv verarbeitet worden. Allein die Kostenseite dieses Lebensgewinns ins Blickfeld zu nehmen und zum Problem zu erklären, wie das heute von interessengeleiteter Seite permanent geschieht, wird dem Gewinn nicht gerecht. Der Anteil der Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist über die vergangenen 40 Jahre hin relativ stabil geblieben. Der demografische Wandel und der beachtliche Fortschritt in der Medizin sind von der allgemeinen Wohlstandsentwicklung bis vor rund zwanzig Jahren kompensiert worden. Eine Reform der GRV, der  GKV und der Pflegeversicherung war also nicht notwendig weil die Ausgaben explodierten, sondern wegen der Verteilungsverhältnisse. Diese Verteilungsverhältnisse aber, die das wirkliche Problem der heutigen Gesellschaft sind, werden von den Blinden untern den Blinden noch immer nicht thematisiert und diskutiert. Und was das Altern betrifft, so werden die Chancen, die darin liegen, ebenso schamlos und unverfroren verleugnet.

Es ist bewundernswert mit welch gewaltiger Leistungskraft die umlagefinanzierten sozialen und solidarischen Systeme den bisherigen demographischen Wandel und die Fortschritte in der Medizin, einschließlich der Kosten der Wiedervereinigung und der Frühverrentung, bewältigt haben. Solidarische Systeme sind unzerstörbar! Kein anderes System – und ganz gewiss nicht das System des kapitalgedeckten Verfahrens kann, wie die Beispiele aus den USA, aus Argentinien und aus Großbritannien zeigen, diese Wandlungen ohne Armutsprobleme meistern. Alle kapitalgedeckten Sicherungssysteme befinden sich derzeit in einem rasanten Abwärtssog. Ein deutliches Zeichen dafür, dass gerade die kapitalgedeckte Alters- und Krankheitsabsicherungen weder demographieunabhängig noch armutsfest sind.

In den USA verlieren derzeit täglich einige hunderttausend privatversicherte Personen ihre Ansprüche auf Altersversorgung und Krankheitsschutz. Es ist ein schmachvoller Niedergang, der heute den Weg der Vereinigten Staaten von Amerika kennzeichnet. Es fehlt den USA der sichere Gang der Solidarität. Verursacht wird diese Misere, die nicht aufzuhalten ist, durch die allgemeine Unfähigkeit zum methodischen Denken, durch den Mangel an Urteilskraft ihrer Führer in Politik und Wirtschaft sowie durch kriminelle Machenschaften in den Großkonzernen. Enron, Tycon, Worldcom, Citybank und Co. sind nur einige Beispiele dafür.

In Großbritannien erleiden die Menschen ebenfalls seit Jahren den katastrophalen Einbruch ihrer privaten und betrieblichen Vorsorge. Ihre kapitalgedeckten Sicherungssysteme stehen allesamt vor dem Zusammenbruch.

So wird für viele, die ihr Vertrauen in die private Sicherheit setzten, die Sozialhilfe der letzte Rettungsanker.

In Deutschland haben die privaten Versicherer in den vergangenen Jahren an den Börsen der Welt einige hundert Milliarden Euro verbrannt. Die Göttinger-Gruppe mag dafür Beispiel sein. Die Deutsche Bank. Die Allianzgruppe. Die private Mannheimer hat schon seit Jahren ihr Neugeschäft eingestellt. Sie ist pleite. Sie ist ein Fall für die Branchen-Auffanggesellschaft.

Das Kapitaldeckungsverfahren ist, dass sieht inzwischen jeder, der seine Sinne noch beisammen hat, ein gefährlich-riskantes Geschäft. Es ist weder demographieimmun noch armutsfest.

Nach dem Kapitaldeckungsverfahren finanzierte Renten- und Risikoabsicherungen wären nämlich nur dann demographieunabhängig und armutsfest, wenn die Rentabilität der mit den angesammelten Ersparnissen getätigten Investitionen eine von der Bevölkerungsentwicklung unabhängige Größe wäre. Das ist aber nachweislich nicht der Fall.

Wenn heute die sozialen und solidarischen Systeme von den Aposteln des neoliberalen Marktes bis aufs Blut kritisiert und kaputtgeredet werden, dann steckt System darin. Die Kritiker des Umlageverfahrens behaupten nämlich, nur durch ein kapitalgedecktes Verfahren ließen sich die mit dem demografischen Wandel einhergehenden Verteilungskonflikte abfedern. Sie plädieren dafür, den mit der demografischen Entwicklung einhergehenden Verteilungskonflikt zwischen den Generationen dadurch abzufedern, dass das Umlageverfahren durch das Kapitaldeckungsverfahren ersetzt wird, das heißt, durch die Ansammlung eines Kapitalstocks und damit nach dem Prinzip privater Rentenversicherungen. Die Vertreter dieses nur vermeintlichen Königsweges übersehen jedoch, dass auch private Lebensversicherungen spezifischen Zukunftsrisiken unterliegen. Diese Risiken bestehen weniger in einer bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigten Verlängerung der Lebenserwartung der Versicherten, sondern ehe darin, dass die Leistungsfähigkeit einer privaten Lebensversicherung auch vom Verhältnis der „Neukunden“ zur Zahl der Leistungsberechtigten und von der Wachstumsdynamik des Prämienaufkommens abhängt. Neukunden aber finden die privaten Versicherer und Banken in der Regel bei den 18 bis 35jährigen. Dieser Anteil der Bevölkerung ist schon in den letzten Jahren geschrumpft, er wird in den nächsten Jahren weiter deutlich abnehmen. Es steht also nicht gut um die Wachstumsdynamik des Prämienaufkommens der Privaten, die zu dem noch von hohen Verwaltungskosten geplagt werden.

Wenn es also aus demographischen oder Beschäftigungsgründen zu einem rückläufigen Neugeschäft bei den Privaten kommt, wird es erforderlich, den angesammelten Kapitalstock zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten abzuschmelzen. Der Weg, den die Lebensversicherer derzeit gehen, nämlich, dass sie die Leistungen an ihre Kunden kürzen oder die Prämien erhöhen, kann dauerhaft nicht gelingen, da sich künftig immer weniger kluge junge Menschen dazu bereit finden werden, unter solchen Voraussetzungen eine private Versicherung abzuschließen.

Damit ist dann aber auch eine private Lebensversicherung nicht demographieimmun. Sie ist es um so weniger, wenn die schrumpfende Generation der Erwerbstätigen ihre Sparquote nicht entsprechend dem Anstieg des Altenquotienten erhöht. Denn im Falle konstanter oder gar sinkender Sparquoten ergeben sich wachsende Risiken im Hinblick auf die Liquidierbarkeit von Vermögensanlagen in Wertpapieren und/oder Immobilien am Kapitalmarkt. Was zur Folge hat, dass die Wertpapierkurse und/oder die Immobilienpreise sinken und es damit zu Vermögensverlusten der ihre Kapitalstöcke abschmelzenden Versicherungen kommt, so, wie das heute bereits der Fall ist.

Es geht um viel Geld. Es geht um sehr viel Geld.

Um etwa die derzeitigen Rentenauszahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Höhe von jährlich mehr als zweihundert Milliarden Euro aus einem Kapitalstock – also aus dem kapitalgedeckten Verfahren – auszahlen zu können – und zwar so, dass der Kapitalstock nicht abschmilzt – müsste eine Summe von mehr als zehn Billionen Euro privat angespart werden. Eine unvorstellbare Summe. Sie beflügelt die Fantasie der Börsenwelt. Daher die Gier, sie unter Kontrolle zu bringen. Die Börse aber, das ist das Fazit geschichtlicher Erfahrung, ist kein Ort, der für Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit Sicherheit bietet. Wer seine Beiträge bei den Privaten abgibt, der gibt sie bei der Börse ab. Und das ist teuer und riskant! Auch an dieser Stelle sollten die Beispiele aus den USA und England als warnende Signale im Blickfeld bleiben. Wenn auch die amerikanischen Rentenfonds derzeit 3,4 Billionen Dollar ausweisen, ergibt sich daraus, gemessen an der dortigen Bevölkerungszahl und auf den Durchschnitt gerechnet, eine Rente unterhalb des Sozialhilfeniveaus. Wer also im Alter Armut bevorzugt, der ist bei den privaten Versicherern bestens aufgehoben.

Neben der Bevölkerungszahl spielt die Volkswirtschaft insgesamt bei der Stabilität des Geldes eine beachtliche Rolle. Es ist – vom demographischen Faktor abgesehen – völlig ungewiss, ob auf die Zukunft gesehen das volkswirtschaftliche Gesamtvermögen insgesamt schrumpft oder wächst. Das Kapitaldeckungsverfahren aber ist auf eine stetige Ergiebigkeit der Kapitaleinkommen angewiesen – eine Ergiebigkeit die, wie gesagt, völlig ungewiss ist. Gewiss ist aber, dass die Gesamtbevölkerung schrumpft. So ist dann, wie bereits gesagt, für alle jene, die das privatangesparte Kapitaldeckungsverfahren für einen Königsweg halten, die Sozialhilfe die einzig verlässliche Alters- und Krankenversicherung.

Das Kapitaldeckungsverfahren ist, wo es um Soziale Angelegenheit geht, ein gesamtgesellschaftlicher Irrweg. Das Plädoyer der privaten Versicherer und Banken das Kapitaldeckungsverfahren sei gegenüber dem Umlageverfahren insgesamt sicher, kostengünstig, versichertenfreundlich und demographieresistent, lässt sich durch keines ihrer Argumente belegen. Vielmehr ist die private Altersvorsorge und Krankheits- und Pflegeabsicherung durch Kapitaldeckung – neben der Tatsache, dass sie teuer sind – höchst anfällig gegenüber demographischen und volkswirtschaftlichen Veränderungen. Es ist in der Tat bemerkenswert, wenn eine gewisse Sorte Politiker und Medien diesen sozialen Irrweg in ihren Programmen noch immer leichtfertig propagieren. Inwieweit das große Geld bei solcher Propaganda eine Rolle spielt, bedarf einer gründlichen Klärung.

Im Vergleich also mit dem sozialen und solidarischen Umlageverfahren verlässt die privatisierte und unsolidarische Kapitaldeckung als krasse Verlierer die neoliberale Arena.

Der renommierte Nationalökonom Albrecht Müller erklärt in seinem Buch „Die Reformlüge“: „Wenn es das Umlageverfahren nicht schon gäbe, müsste man es erfinden. Es ist preiswert, es arbeitet einfach, es ist den meisten Menschen zugänglich und für sie verstehbar. Es wäre das Beste für unser Land und  die Mehrheit der Menschen, wenn wir zu diesem Verfahren zurückkehren würden“.

Nur echte Solidarische Systeme sind von außen unzerstörbar.

Gerd Heming (Vors.) Münster, 20. Mai 2008

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Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren im Vergleich: Wie die Politik die privaten Banken und Versicherungen reicher gemacht hat

1. das „neue Gesetz“ über die „private Vorsorge“ fürs Rentenalter ist gerade mal zwei Monate in Kraft, und schon zeigt es eklatante Schwächen und muss überarbeitet werden. Wir, vom Bund der Pflegeversicherten, haben die private Altersvorsorge, die nach dem Kapitaldeckungsverfahren aufgebaut werden soll, von Anfang an für einen sozialen Irrweg gehalten.

Wir haben gute Gründe für unsere kritische Haltung. Das Kapitaldeckungsverfahren hat gegenüber dem Umlageverfahren eklatante Schwächen. Es macht die Reichen, die Banken und Versicherer, reicher und den weitaus größten Teil der Versicherten ärmer. Es ist ein Instrument, das dem Casino-Neoliberalismus Vorschub leistet. Wir haben in Sachen allgemeiner privater Alterssicherung ins Feld geführt. Bisher ist dagegen kein Einspruch erhoben worden. Dabei gehen gleichzeitig mit der Mail, die Sie erhalten, jeweils Mails desselben Inhalts an die für unsere Sache zuständigen  Behörden und an die federführenden Ministerien auf Bundes- und Landesebene. Wir wissen durch Rückmeldungen, dass unsere Veröffentlichungen dort gelesen werden. Bisher ist jedoch keine Kritik gegen unsere „kritische Haltung in Sachen Kapitaldeckungsverfahren in der allgemeinen privaten Alterssicherung“ bei uns eingegangen. Das hat natürlich seine Gründe. Welche, das können Sie auf unseren Webseiten in der Rubrik „Soziales“ unter der Überschrift „Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren im Vergleich“, den wir in mehreren Folgen darstellen werden, nachlesen

Kapitaldeckungsverfahren und Umlageverfahren im Vergleich

Die „neue“ private Absicherung nach dem Kapitaldeckungsverfahren ist, wie wir im Folgenden darstellen werden, ein Instrument, dass die Reichen reicher und die Armen ärmer macht. Es ist unsolidarisch und unsozial. Es macht die Banken und privaten Versicherer noch mächtiger und bringt alle, die mit ihnen Versicherungen zur Altersvorsorge abschließen, in bedrohliche neue Abhängigkeiten. Wie es in einer hektischen, quirligen Stadt Ruhezonen, Grünanlagen und Erholungsparks gegen muss, um zur Ruhe zu kommen, so auch innerhalb das Marktgeschehens. Solche Ruhezonen innerhalb des rauhen Turbokapitalismus waren bisher die allgemeinen Sicherungssysteme, das gesetzlich Rentensystem, das Gesundheitssystem und die Pflegeversicherung. Wir sollten uns  reiflich überlegen, ob wir diese Systeme dem Kapitaldeckungsverfahren und damit dem Kapitalismus überlassen wollen. Das Kapitaldeckungsverfahren arbeitet nach dem Prinzip eines Kapitalstocks, der über Jahre hinweg angespart wird und am Ende an die Beitragszahler ausgezahlt wird. Wie versessen die Banken und privaten Versicherer sind, auf dem Gebiet der Alterssicherung nun endlich richtig ins Geschäft zu kommen (die bisherigen privaten Altersvorsorgen, wie etwa die Lebensversicherungen, waren dagegen „Peanuts“), zeigt schon die verdächtige Eilfertigkeit, mit der sie sich uns durch Werbung und Vertreterbesuche andienen und umgaukeln. Es geht um viel Geld. Um sehr viel Geld. Ein kleines Beispiel zeigt das. Es kann  jeder mithilfe der Grundrechenarten nachrechnen: Um die derzeitigen Rentenauszahlungen der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) in Höhe von rund 400 Milliarden Mark p.a. aus einem Kapitalstock auszahlen zu können - und zwar ohne das dieser abschmilzt -  müsste dieser Kapitalstock aus einer angesparten Summe von ungefähr zwanzig Billionen Mark (20 000 000 000 000,- DM) bestehen. Eine solche ungeheure Summe auf dem Finanzmarkt würde unser Geld im wahrsten Sinne des Wortes „billig“ machen. Dabei sind Geldwertverluste durch Inflation oder wirtschaftliche Schwankungen in dieser Summe noch nicht eingerechnet, obwohl, wenn eine solche Summe den Finanzmarkt überschwemmt, die Entwertung des Geldes absehbar ist. Nicht eingerechnet sind ferner die Spekulationsgewinne der ständig auf „Schnäppchen“ lauernden Spekulanten. Nicht eingerechnet sind darüber hinaus die Kosten des Finanzverkehrs und anderes mehr, z.B. die Wirkungen des demografische Wandels, der dazu führt, dass die Anzahl der „Neugeschäfte“ infolge des Altersaufbaus rückläufig sind. Rückläufige Neugeschäfte wiederum  führen dazu, dass die Versicherer, wollen sie nicht die Substanz des Kapitalstocks angreifen und somit abschmelzen, die monatlichen Beiträge der Versicherten für die Altersvorsorge erhöhen müssen. Welche monatlichen Belastungen dann auf die Beitragszahler zukommen, das ist noch gar nicht abzusehen. Gefährlicher noch wäre es, wenn die Banken und Versicherer die Substanz des Kapitalstocks angreifen müssten, denn dann wäre der Bankrott der „neuen“ privaten Altersicherung absehbar.

Es soll hier nicht geleugnet werden, dass auch  das Umlageverfahren höhere Beiträge verursachen wird, sie sind jedoch kalkulierbar. Für den einzelnen Versicherten würden die höheren Beiträge  insgesamt geringer ausfallen, besonders dann, wenn der Weg der Parität nicht verlassen wird und den politischen Akteuren die Kontrolle über die Versichertengelder entzogen wird. Eine autonome Institution, ähnlich der Bundesbank oder der EZB, würde nicht nur die Sicherheit der Mitglieder unseres Gemeinwesen und er ihrer Beiträge erhöhen, sondern auch die Solidarität dieser Mitglieder untereinander stärken. Dies aber ist eine politische, und somit gesellschaftliche Entscheidung.

Das im Bereich der Alterssicherung  immer noch gültige Umlageverfahren wurde 1957 eingeführt. Schon damals stand man vor der Entscheidung: Kapitaldeckungsverfahren oder Umlageverfahren. Die Entscheidung für das Umlageverfahren war eine kluge Entscheidung, denn es war eine soziale und eine solidarische Entscheidung. Sie war die entwickelte, verbesserte und der Zeit angepasste Fortschreibung des 1889 in Kraft getretenen „Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes“. Dieses Gesetz war ein für die damalige Zeit fortschrittliches und vorbildliches Gesetz, es war ein Vorbild für die gesamte industrialisierte Welt - und es war die Abrundung einer zwischen 1880 und 1889 durchgeführten großen Sozialreform. Von Beginn an war diese Reform paritätisch konzipiert, d.h. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlten zu gleichen Teilen in das Sozialsystem ein. „Nennen Sie das Sozialismus oder nicht, es ist mir das ziemlich gleichgültig“. Mit diesen Worten hatte sich Bismarck offen zu dem Gedanken eines sozialstaatlichen Interventionismus bekannt, den er ausdrücklich gegen einen reinen Manchester-Liberalismus, ein sozial- und wirtschaftspolitisches Laissez-faire, verteidigte. Denn bereits damals wie auch heute noch, lehnten die Unternehmer und die Nationalliberalen ein derartiges soziales System vehement ab. Liberale und Unternehmer haben den Wohlfahrtsstaat von Beginn an bekämpft. Denn der Sozialstaat hinderte sie daran, nahezu unbeschränkte Macht über die Arbeitnehmer bzw. über den einzelnen Bürger zu gewinnen. Nunn scheint es, als würden sie am Ende doch noch gewinnen. (Übrigens: Bismarck war alles, nur kein Sozialist. Der Wohlfahrtsstaat, vo ihm, wenn auch aus rationalen Überlegungen eingeführt, blieb den Unternehmen und Liberalen seit seiner Entstehung ein schwärender Dorn im kapitalistischen Fleisch.)

„Der Wohlfahrtsstaat ist der institutionelle Ausdruck der Übernahme einer legalen und damit formalen und ausdrücklichen Verantwortung einer Gesellschaft für das Wohlergehen ihrer Mitglieder in grundlegenden Belangen“ (Harry Girvetz). „Sozialstaat im engeren Sinne ist ein Staat, der bemüht ist, den Schutz seiner Bürger gegen Einkommensrisiken zu gewährleisten, die aus Krankheit, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit erwachsen. Sozialstaat im weiteren Sinne ist ein Staat, der bemüht ist, nicht nur soziale Sicherheit, sondern auch soziale Gerechtigkeit, gesellschaftliche Integration und individuelle Freiheit zu gewährleisten“ (Manfred Spieker).

Soziale Staatsziele der Bundesrepublik als „demokratischer und sozialer Staat“ (Art. 20 Abs. 1 GG) (sind):

  • Hilfe gegen Not und Armut und ein menschwürdiges Existenzminimum für jedermann
  • Mehr Gleichheit durch den Abbau von Wohlstandsdifferenzen und Kontrolle von Abhängigkeitsverhältnissen
  • Mehr Sicherheit gegenüber den Wechselfällen des Lebens
  • Hebung und Ausbreitung des Wohlstands“ (Gabriel, Karl: Vom Sozialstaat zum Wettbewerbsstaat, Vorlesungen WS 1999/2000).
  • Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass es zwischen den Begriffen Sozialstaat und Wohlfahrtsstaat  keine definitorischen Unterschiede gibt.

Sozialpolitik ist vorrangig auch Altenpolitik. Eine adäquate Altenpolitik meint jedoch, dass gegenüber den alten Menschen stärker differenziert werden muss – den „alten Menschen“ gibt es nicht.

Inwieweit die derzeitige Sozialpolitik diesem Auftrag gerecht wird, soll in groben Umrissen im folgenden untersucht werden. Dabei wird auf Forschungsberichte und Forschungsaufträge zurückgegriffen, die auf das Jahr 1995 zurückgehen. Jedoch wird in ihnen  ein Trend erkennbar, der sich wohl über das Jahr 2000 hin fortsetzen wird.

Der vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung in Auftrag gegebenen Forschungsauftrag fand seinen Niederschlag im Schnellbericht zur Alterssicherung in Deutschland 1995 (ASID ´95). Dieser Bericht nennt folgende Daten: „Die Grundgesamtheit der ASID ´95 ist die Bevölkerung ab 55 Jahren in den neuen und alten Ländern Deutschlands. Zusammen sind dies 21,81 Mio. Personen, 17,71 Mio leben in den alten und 4,10 Mio. in den neuen Bundesländern. Hiervon sind (absolut und in % der Grundgesamtheit)

7,30 Mio. .......verheiratete Männer ........................................(aBL: 5,94;  nBL: 1,36) ...............33%

1,82 Mio. .......alleinstehende Männer.....................................(aBL: 1,53; nBL: 0,30) ..................8%

5,88 Mio. .......verheiratete Frauen .........................................(aBL: 4,75; nBL: 1,13) .............. ..27%

5,12 Mio. ........Witwen .............................................................(aBL: 4,17; nBL: 0,95) ...............24%

1,69 Mio. ........ledige/geschiedene Frauen ...........................(aBL: 1,32; nBL: 0,36) ................   ..8%

Der Anteil der Frauen beläuft sich auf 58%.

Diese Personen leben in 15,9 Mio. Haushalten, davon 12,9 Mio. in den alten und 3,0 Mio. in den neuen Bundesländern.

40% der 55jährigen und älteren Personen in den alten und 62% in den neuen Bundesländern wohnen zur Miete und 2% bzw. 1% in Heimen. Alle übrigen leben in einer eigenen Wohnung/einem eigenen Haus bzw. mietfrei bei Angehörigen. (...)

Im Osten wie im Westen Deutschlands waren nahezu alle Männer im Verlaufe ihres Lebens erwerbstätig. Lediglich weniger als 1,5 % konnten, fast ausschließlich aufgrund gesundheitlicher Probleme, nie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

Sehr hoch war in früheren Jahren auch die Erwerbquote der heute 55jährigen und älteren Frauen in Ostdeutschland. 1% von ihnen war nie erwerbstätig, und hierbei handelt es sich überwiegend um Frauen, die bereits 85 Jahre oder älter sind. Im Westen waren dagegen immerhin noch 10% der Frauen nie erwerbstätig.

Die früher höhere Erwerbsquote der älteren Frauen in den neuen Bundesländern geht einher mit einer im Vergleich zu den alten Bundesländern deutlich längeren durchschnittlichen Erwerbszeit. Sie liegt für Frauen ab 65 Jahren bei 30 Jahren, während die gleichaltrigen Frauen in den westlichen Bundesländern im Durchschnitt lediglich 23 Jahre erwerbstätig waren.

Dagegen ist bei Männern ab 65 Jahren die durchschnittliche Erwerbsdauer in den neuen und alten Bundesländern mit 41 Jahren (neue Bundesländer) bzw. 40 Jahre (alte Bundesländer) nahezu identisch. Sehr viel höher liegt in den neuen Bundesländern dagegen mit 41% der Anteil der Männer, die 45 Jahre oder länger erwerbstätig waren. In den alten Ländern sind dies lediglich 29%“ (Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Forschungsbericht: Alterssicherung in Deutschland (ASID ´95), Schnellbericht, München, 1997).

Die zuletzt genannten Daten basieren, wie erwähnt, auf das Jahr 1995. Sie zeigen einen Trend in die Ungleichbehandlung auf, der sich in den Folgejahren bestätigt und vertieft hat. Darüber hinaus geben sie Hinweise darauf, wie sehr die sozialen Sicherungssysteme derzeit – und zukünftig verstärkt- beansprucht werden. Diese Hinweise auf Problemlagen und ergänzend dazu mögliche Lösungsansätze sind für die älteren Mitglieder unserer Gesellschaft bedeutsam – denn sie müssen finanziert werden, damit der Generationenvertrag erfüllt wird und erfüllbar bleibt.

Professor Dr. Dr. h.c. Bert Rürup, Volkswirtschaftler und Finanzwissenschaftler, erläutert die finanziellen Schwierigkeiten dieser Problemlagen und führt aus: „Zur Finanzierung des Generationsvertrages moderner Prägung mussten Verfahren gefunden werden, die langfristig sicherstellen, dass die erforderlichen Mittel aufgebracht werden können. Bezogen auf den Bereich der Alterssicherung, galt es, zum Beispiel ein Verfahren zu finden, das in der Lage ist, ein zeitliches Auseinanderklaffen von Einkommenserzielung während der Erwerbsphase mit dem Konsum- bzw. Einkommensbedarf im Alter zu verbinden. Zielsetzung war und ist es, dem einzelnen – unabhängig von der Versorgung durch eigene Kinder – Einkommenssicherheiten im Alter zu garantieren. Der sozialstaatlichen Lösung dieser Aufgabe liegt der Gedanke zugrunde, die Erwerbstätigen (als Leistungserbringer) und die nicht mehr Erwerbstätigen (als Leistungsempfänger) zu einer Solidargemeinschaft zusammenzufassen, in der ein Ausgleich von Leistungsvermögen und Bedarf zu jedem Zeitpunkt vorgenommen werden kann.

Zur Realisierung des erforderlichen Transfers von Mitteln von einer Periode in die darauffolgende beziehungsweise von einer Generation zu einer anderen stehen

  • mit dem Kapitaldeckungsverfahren (...) und
  • dem (...) Umlageverfahren
  • zwei Finanzierungssysteme zur Verfügung, die nun erläutert und theoretisch hinterfragt werden sollen“ (Rürup, B., Funkkolleg „Altern“, STE 16, S. 9).

„Das Kapitaldeckungsverfahren bildet die Grundlage privater Lebensversicherungen und arbeitet nach dem Prinzip eines Kapitalfonds, in dem von den Beitragszahlern der jeweils „aktiven“ Generation Beiträge angespart werden. Nach Beendigung der Ansparphase wird das angesammelte und verzinste Vermögen wieder vollständig an die Beitragszahler ausgezahlt. Bezogen auf die Rentenversicherung sind somit die Rentenansprüche einer jeden Generation durch die vorher von ihr selbst eingezahlten Beiträge gedeckt.

Beim Umlageverfahren werden durch Beitragszahlungen ebenfalls spätere Ansprüche erworben. Der wesentliche Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren besteht jedoch darin, dass die Beiträge innerhalb einer Periode vollständig auf die gegenwärtigen Leistungsempfänger umverteilt werden; es wird mithin kein Vermögen angesammelt.“ Die einzelnen Beitragszahler finanzieren mit „ihren Lohnbezogenen Beiträgen daher immer nur die jeweils laufenden Renten und nie ihre eigenen. Der Kapitalbestand des jeweiligen Versicherungsträgers kann daher zu jedem Zeitpunkt praktisch null sein beziehungsweise für nur einen vergleichsweise kurzen Zeitraum (zum Beispiel einen Monat in der GRV) die Ausgaben decken. Für das Umlagerverfahren gilt somit, dass die Summe aller  Einnahmen einer Periode gleich der Summe aller Ausgaben in derselben Periode ist.

  • Das Umlageverfahren vertraut mithin auf die langfristige und stabile Ergiebigkeit der Lohnsumme: das Kapitaldeckungsverfahren hingegen setzt auf die stetige Ergiebigkeit der Kapitaleinkommen.
  • Im Zuge der Rentenreform von 1957 entschied man sich in der Bundesrepublik im Bereich der Alterssicherung für die Einführung des Umlageverfahrens; die übrigen Elemente des deutschen Sozialversicherungssystems (GKV, ALV, GPV) werden ebenfalls nach dem Umlageverfahren finanziert. (Auf die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden wir in einem eigenen Beitrag noch zu sprechen kommen, G.H.).

Die Entscheidung bei der GRV für das Umlageverfahren und damit gegen das Kapitaldeckungsverfahren erfolgte seinerzeit nicht zuletzt aufgrund des sogenannten „Mackenrothschen Satzes“:

„Nun gilt der einfache und klare Satz, dass aller Sozialaufwand immer aus dem Volkseinkommen der laufenden Periode gedeckt werden muss. Es gibt gar keine andere Quelle und hat nie eine andere Quelle gegeben, aus der Sozialaufwand fließen könnte, es gibt keine Ansammlung von Periode zu Periode, kein ‚Sparen’ im privatwirtschaftlichen Sinne, es gibt einfach gar nichts anderes als das laufende Volkseinkommen als Quelle für den Sozialaufwand.“

Diese 1952 von dem Sozialökonomen und Bevölkerungswissenschaftler Gerhard Mackenroth (1903 – 1955) formulierte Erkenntnis will zum Ausdruck bringen, dass jedes System der GRV faktisch immer und nur nach einem Umlagerverfahren finanziert wird beziehungsweise werden muss, das heißt in Form einer Entnahme der laufenden Renten über das Beitrags- (und/oder Steuer-)System aus der laufenden Wertschöpfung der jeweiligen Erwerbsbevölkerung.

In einer mikroökonomischen Sicht, das heißt aus Sicht des einzelnen oder eines einzelnen Haushalts, erscheint Mackenroths zitierte Aussage in ihrer Eindeutigkeit falsch, da im Prinzip jeder einzelne während seines Erwerbslebens sparen und so Einkommensteile beziehungsweise deren Verwendung zeitlich verschieben kann, um später von den Erträgen (Zinsen, Dividenden usw.) oder vom „Abschmelzen“ dieses seines Kapitalstock leben zu können.

Aber Zinsen, Dividenden usw. sind nichts andres als Teile des Volkseinkommens, die in der Periode, in der sie den Empfängern (=Sparern) zufließen, von ökonomisch Aktiven erwirtschaftet werden (müssen). Ein Fonds, eine Bank oder eine Versicherung können nur Zinsen zahlen beziehungsweise Erträge ausschütten, wenn sich jemand findet, der die eingezahlten Spargelder produktiv anlegt und mit ihnen wirtschaftet, das heißt, der Leistungen erstellt, Einkommen erzielt und daraus Sollzinsen an die Bank oder Versicherung oder Dividenden an den Fonds zahlt“

Gerd Heming Münster, 25. Juli 2001


 

Die großen Irrtümer der Banken und privaten Versicherungen

„Sozial ist, was Arbeit schafft!“ Wer das behauptet, weiß nicht, wovon er spricht oder er führt Böses im Schilde. Hooligans, die randalierend ganze Straßenzüge verwüsten, Schaufenster einschlagen und Auslagen plündern, schaffen selbstverständlich Arbeit. Aber ist diese Arbeitsbeschaffung sozial? Den Glaser jedenfalls wird’s freuen.  Wenn wildgewordene Nationen aufeinanderschlagen, wenn sie ihre Städte gegenseitig verwüsten, dann könnte darin eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gesehen werden. Aber sind solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sozial? Arbeitsbeschaffung per se ist nicht sozial und sozial per se ist nicht, was Arbeit schafft. Das ist der pure Unsinn. Wenn wir also von Arbeit reden, dann muss es sich um sinnvolle Arbeit handeln, um Arbeit, die dem Einzelnen und der gesamten Menschheit nutzt.

Was sozial ist, weiß ein jeder. Aber Arbeit, die sozialverträglich ist, bedarf der Begründung. Und sie bedarf bestimmter sozialer Regeln.  Was geregelte Sozialität heißt, sagt uns das Sozialgesetzbuch (SGB). Dass wir ohne wenn und aber ein Sozialstaat sind, das sagt uns der Artikel 20 unseres Grundgesetzes. Er sagt uns auch, dass „gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“, „alle Deutschen das  Recht zum Widerstand“ haben.

Um die sozialstaatlichen Ziele zu erreichen, muss der Staat intervenieren. Er muss die sozialen Ziele schützen und ausbauen - gegen den Widerstand, gegen die Gier und gegen die Unersättlichkeit der großen Interessenverbände.  Es gilt,  Hilfe gegen Not und Armut zu verstärken. Es gilt, ein Mehr an sozialer Gleichheit durchzusetzen. Es gilt, statt des Abbaus des Sozialstaats den  Abbau von Wohlfahrtsdifferenzen zu erkämpfen. Es gilt, mehr Sicherheit gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu erwirken. Und nicht zuletzt gilt es,  die Mehrung des gesellschaftlichen Wohlstandes und der Teilhabe aller daran zu fördern.

Jede Person muss Zugang zu allen gesellschaftlichen, politischen, kulturellen, bildenden und ökonomischen Funktionskreisen erhalten können. Jede Person muss rechtsfähig sein, eine Familie gründen können, politische Macht mit ausüben oder doch mit kontrollieren können. Jede Person muss in Schulen erzogen werden und nach Befähigung Zugang zu allem Bildungsebenen haben. Jede Person muss  im Bedarfsfall medizinisch versorgt werden. Jede Person muss in freier Entfaltung am Wirtschaftsverkehr teilnehmen können.

Arbeit, die sozial ist, muss den Menschen daher ein menschenwürdiges Dasein sichern. Arbeit, die sozial ist, muss die Voraussetzungen schaffen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen. Arbeit, die sozial ist, muss für den Arbeitnehmer und für die Arbeitnehmerin die Voraussetzung schaffen, seine oder ihre Familie zu schützen und zu fördern.   „Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht“ (Art. 12 GG, Abs. 2).

Jede Einschränkung, jeder Umbau des Sozialstaats trifft  besonders jene, die auf ihn am meisten angewiesen sind – nämlich die, die des Schutzes des Staates am meisten bedürfen – die Familien, die Kinder, die Arbeitslosen und die Kranken. Die freie Entfaltung eines jeden Einzelnen – ob gesund oder krank, jung oder alt -  wurde und wird ja erst möglich, wenn der Sozialstaat die Grundrisiken des Einzelnen absichert und ihm dadurch den dafür notwendigen Freiraum  verschafft.

Es könnte daher eine wesentliche Aufgabe insbesondere der Älteren und Erfahrenen unserer Gesellschaft darin bestehen, den Sozialstaat gegen seine Feinde zu schützen und – sofern die Alten Weisheit besitzen - die oben genannten Grundsätze des Grundgesetzes gegen die Angriffe aus kurzfristigen und kurzsichtigen wirtschaftlichen und politischen Interessen zu verteidigen. Denn es liegt auf der Hand, dass die kurzfristigen wirtschaftlichen Ziele und Interessen die derzeitigen Akteure aus Wirtschaft, Handel, Banken und (teilweise) Politik blind macht für die langfristigen Folgen ihrer kurzsichtigen Interessen.  Es ist zum Staunen. Aber man muss die genannten Akteure zu ihrem eigenen Vorteil vor sich selber schützen. Das ist umso erstaunlicher, als die von ihnen oft geschmähten Sozialrechte, so paradox es scheint, gerade auch ihnen, die sie am schärfsten bekämpfen, beträchtliche finanzielle und planungswirtschaftliche Vorteile bringen. Denn der Sozialstaat ist ein zielgerichteter Staat, der  stets allgemeingültigen Erfordernissen gerecht zu werden hat. Nur der demokratische  Sozialstaat ist ein effektiver Staat. Er zeitigt folgende Effekte, Wirkungen, Funktionen und Bedeutungen:

  • Effekte des Sozialstaats: Für die privatwirtschaftliche Produktionsweise hat der Sozialstaat den Effekt, sich von anfallenden Sozialkosten hinsichtlich der Risiken und Gefährdungen durch Krankheit, Verschleiß der Arbeitskraft, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit unmittelbar entlasten zu können.
    - Der Sozialstaat trägt zur Sicherung des ökonomisch benötigten, qualifizierten Arbeitskräftepotentials bei (Humankapitalbildung).
    - Die sozialstaatliche, sekundäre Einkommensverteilung verhilft zu einer Verstetigung der Konsumnachfrage gegenüber Konjunkturschwankungen
    - Die sozialstaatlichen Sicherungen erleichtern den notwendigen wirtschaftlichen und sozialen Strukturwandel
  • Politische Wirkungen des Sozialstaats: Die Wahrung des sozialen Friedens in der Gesellschaft gehört zu den politischen Wirkungen des Sozialstaats. Er institutionalisiert zentrale gesellschaftliche Spannungs- und Konfliktlinien
    - Demokratie und Sozialstaat gehören zusammen. Ohne die Einräumung sozialer Rechte ist die politische Kultur eines demokratischen Verfassungsstaats auf Dauer nicht aufrechtzuerhalten
  • Die soziale Funktion des Sozialstaats: Der Sozialstaat dient der Bildung und Sicherung des Humanvermögens der Gesellschaftsmitglieder. Die sozialstaatliche Intervention in die gesellschaftlichen Verhältnisse sichert, stützt und fördert das in allen gesellschaftlichen Bereichen vorausgesetzte und benötigte Humanvermögen der Gesellschaftsmitglieder.
  • Die kulturelle Bedeutung des Sozialstaats: Der Sozialstaat leistet einen Beitrag zur Legitimation gesellschaftlicher Ordnung. Er trägt dazu bei, ein auf permanenten gesellschaftlichen Wandel ausgerichtetes Gesellschaftssystem als „gerechte“ Ordnung zu legitimieren und mit dem notwendigen elementaren Solidarvertrauen auszustatten“
  • Der Ausblutung des Sozialstaats durch die Arbeitgeber und durch die „mächtigen“ Interessenverbände der Freiberufler, der Lobbyisten, der Ärzte, der Pharmazeuten und der Apotheker muss Widerstand geleistet werden. Sie alle haben gierig in die sozialen Töpfe gegriffen. Nun sind die Töpfe leer. Nun kann der Sozialstaat – ganz klar - beseitigt werden.

Die Deutsche Wiedervereinigung wurde mit den Geldern der Sozialversicherten finanziert. Die Arbeitgeber haben die Wiedervereinigung zur eigene Bereicherung genutzt.

Als in den vergangenen Jahren im Zusammenhang mit dem drastischen Personalabbau in den Unternehmen ein schrittweiser Personalumbau stattfand, fand dieser Umbau auf dem Rücken der Sozialversicherten statt.  „Dadurch“, so stellte ein Forschungsbericht, der im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung und Bildung in Auftrag gegeben worden war, fest, „wurde der betriebliche Problem- und Handlungsdruck, der durch eine älter werdende Belegschaft hätte entstehen können, kurzzeitig entschärft, was zu der oftmals diagnostizierten Indifferenz der Betriebe gegenüber diesem (potentiellen) Problem sicherlich beigetragen hat. Möglich wurden diese „Externalisierungsmaßnahmen“, weil zum einen die Unternehmen in der Lage waren, die damit verbundenen Kosten ebenfalls weitgehend zu verlagern, d.h. vorwiegend auf die Träger der sozialen Sicherungssysteme zu überwälzen. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob solche Strategien angesichts der knappen finanziellen Ressourcen der Rentenversicherungsträger und der veränderten Gesetzeslage, aber auch angesichts der wachsenden Erkenntnis, dass mit den Älteren auch wertvolles Know-how das Unternehmen verlässt, durchführbar werden.“

Kein Zweifel. Mit  Recht darf aus diesen und aus vielen anderen Gründen behauptet werden, dass die Kassen der sozialen Absicherungen -  um die  Wirtschaft zu entlasten und Pharmazie, Ärzte und Apotheker zu Reichtum zu verhelfen -  rücksichtslos geplündert worden sind.

Nun sind die sozialen Kassen leer – und der Druck auf die Bürgerinnen und Bürger wächst. Mehr und mehr werden sie, deren Sicherheits-Kassen durch unternehmerische Strategien leergefegt sind, nunmehr gedrängt, die Kosten für ihre Alters-, Kranken- und Arbeitslosen-Vorsorge selber zutragen, mit der Folge, dass ihre Einkommen um diese „Selbstbehalte“ und „Selbstbeteiligungen“ sich schmälern, während auf der anderen Seite die Gewinne vieler Unternehmen und die Einkommen so mancher „Manager“ um das Vielvielfache steigen.

Das ist grundgesetzwidrig. Wenn der Sozialstaat abgeschafft wird, hat jeder Deutsche das Recht auf Widerstand.

Gerd Heming, 2002

 

 

 

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2011-02-13 15-30-10.500

Der Philosoph

Aufklärung

Aufklärung ist der Aus-gang des Menschen aus seiner selbstver-schuldeten Unmün-digkeit. Un-mündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung durch Andere zu bedienen. Selbst-verschuldet ist die Unmündigkeit, wenn die Ursache nicht im Mangel des Verstandes, sondern der Ent-schließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung zu be-dienen. Habe Mut, dich deines eigenen  Ver-standes  zu bedienen!


Faulheit und Feigheit sind die Ursachen, warum ein großer Teil der Menschen, nachdem sie die Natur  längst von fremder Leitung frei gesprochen, dennoch gerne zeitlebens unmündig bleiben und warum es anderen so leicht wird, sich zu deren Vormündern aufzuwerfen, Es ist so bequem, unmündig zu sein. Habe ich ein Buch, das für mich Verstand hat, einen Seelsorger, der fr mich Gewissen hat, einen Arzt, der für mich die Diät beurteilt, usw.: so brauche ich mich ja selbst nicht zu bemühen.  Ich habe nicht nötig zu denken, wenn ich nur bezahlen kann; andere werden das verdrießliche Geschäft schon für ich übernehmen.  Daß der bei weitem größte Teil der Menschen (darunter das ganze schöne Geschlecht) den ‘Schritt zur Mündigkeit, außer dem, daß er beschwerlich ist, auch für sehr gefährlich halte: dafür sorgen schon jene Vormünder, die die Oberaufsicht über sie gütigst auf sich genommen haben.  Nachdem sie ihr Hausvieh zuerst dumm gemacht haben und sorgfältig verhüteten, daß diese ruhigen Geschöpfe ja keinen Schritt außer dem  Gängelwagen, darin sie sie einsprerreten, wagen durften: so zeigen sie ihnen nachher die Gefahr, die ihnen droht, wenn sie es versuchen, allein zu gehen. (Kant)


Handle so, daß die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.

Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte.

Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst. (Kant)


Wenn es keine Unahängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt gibt, fällt die praktische Freiheit dahin, und es regiert ein strenger  Determinismus (Kant).


Genuss

In der ersten Lebensform, der des Genusses, ist die Bestimmung des Glücks nicht zu finden. Wer nur dem Genuss frönt, lebt „sklavenartig“ und „das Leben des Viehs“ – ein tierisches, kein eigentlich menschliches Leben, weil er das nicht einsetzt, was den Menschen vom Tier unterscheidet: Vernunft und Sprache.

Als zweite Lebensform nennt Aristoteles die politische – und in diesem politischen Leben können die Menschen ihr Glück finden. Dies wird nur verständlich wenn man eine grundlegende Annahme des Aristoteles über das menschliche Wesen berücksichtigt: er sagt, der Mensch sei das von Natur auf das Leben in der Polis (der geordneten politischen Gemeinschaft) hin angelegte Lebewesen. Das höchste Gut für den Menschen lasse sich nur im  gemeinschaftlichen politischen Leben und Handeln verwirklichen; niemals lasse es sich individuell erreichen. Daher wird die politische Wissenschaft die wichtigste und leitendste bei der Frage nach dem höchsten Gut: „Denn sie bestimmt, welche Wissenschaften in den Staaten vorhanden sein müssen, welche ein jeder lernen muss und bis zu welchem Grade man sie lernen muss (...). So dürfte wohl ihr Ziel die Ziele aller anderen mit umfassen; dann wäre also dieses das Gute für den Menschen. Mag nämlich auch das Gute dasselbe sein für den Einzelnen und den Staat, so scheint es doch größer und vollkommener zu sein, das Gute für den Staat zu ergreifen und zu bewahren“  (Aristoteles)


Freiheit

Wenn es keine Unabhängigkeit von den bestimmenden Ursachen der Sinnenwelt gibt, fällt alle Freiheit dahin, und es existiert ein reiner Determinismus (Kant)